Seitenbereiche

Steuer und Flamme für Ihren Erfolg!

Header-Image: News, taxworker, Steuerberater Erlensee bei Hanau

Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter

Inhalt

Abschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Anschaffungswert von mehr als € 250,00 bis zu € 800,00 (netto) können sofort oder wahlweise über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Alternativ können die Wirtschaftsgüter auch in einen Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben werden. Letzteres geht sogar bis zu einem Anschaffungswert von € 1.000,00 netto je Stück.

Wahlrecht

Steuerpflichtige bzw. Unternehmer können sich also entscheiden, ob sie entweder alle GwGs bis € 800,00 (netto) sofort abschreiben, dafür aber Wirtschaftsgüter über € 800,00 aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben, oder ob sie alle Wirtschaftsgüter von € 250,01 bis € 1.000,00 (netto) in den Sammelposten buchen und über fünf Jahre abschreiben. Im letzteren Fall können dann aber GwGs bis € 800,00 (netto) nicht mehr sofort abgeschrieben werden.

Wann sich der Sammelposten lohnt

Seit Verdoppelung der „GwG-Grenze“ von € 400,00 auf € 800,00 ist der Unterschied zur 1.000,00-€-Grenze nicht mehr groß, sodass sich ein Sammelposten im Regelfall nur in Ausnahmefällen lohnt. Die Sammelpostenmethode ist dann vorteilhaft, wenn der Unternehmer z. B. einen Computer für € 800,00 kauft und daneben z. B. zehn selbstständig nutzbare Büromöbelstücke anschafft, die mehr als € 800, aber nicht mehr als € 1.000,00 netto je Stück kosten. Mit dem Sammelposten lassen sich die Büromöbelstücke über fünf Jahre anstatt über 13 Jahre abschreiben. Der Computer muss dann aber ebenfalls über fünf Jahre abgeschrieben werden. Ist die Anschaffungsliste umgekehrt (z. B. zehn Laptops, ein Bürostuhl), lohnt sich die Sammelpostenbildung nicht.

Stand: 18. Dezember 2019

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Verschieben Sie die Karte mit zwei Fingern

Besuchen Sie uns in Erlensee!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Zur Routenberechnung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Liebe Kundinnen und Kunden!

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei freitags geschlossen ist.

OK