Kompetente Lohnbuchhaltung aus Erlensee bei Hanau
Inhalt
Alle Aufgaben aus dem Bereich der Personalabrechnungen für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens können in unserer Kanzlei in Erlensee bei Hanau aus einer Hand erledigt werden. Diese Arbeiten beginnen schon bei den notwendigen Anmeldungen der Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen und der fristgerechten elektronischen Anmeldung zur Lohnsteuer. Die monatlichen Abrechnungen können nach den verschiedenen Lohnformen abgerechnet werden, wie beispielsweise Stundenlohn, Festlohn, Akkordlohn, Baulohn oder Tantiemen und weitere spezielle Entlohnungsformen. Zu den weiteren Aufgaben gehören auch die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sonderzahlungen oder auch die Abrechnung bei Lohnpfändungen und Weiteres. Auf Wunsch übernimmt unsere Kanzlei auch das Verschicken der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter. Alle Zahlungen für Ihre Mitarbeiter, wie beispielsweise auch die Zahlungen an das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger, wie die Krankenkassen und Andere, werden fristgerecht und pünktlich ausgeführt. Wir stellen für Ihr Unternehmen sicher, dass alle Vorschriften und Gesetze für den Bereich der Personalabrechnung eingehalten werden. Die vertraulichen Daten Ihrer Mitarbeiter werden bei der Bearbeitung durch den Steuerberater dabei mit größter Diskretion behandelt.
Unsere Steuerkanzlei bei Hanau übernimmt für Sie die Lohnabrechnung. Dieser Aufgabenbereich umfasst die monatliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Neben der Berechnung von Festlohn und Stundenlohn bieten wir auch die Berechnung von speziellen Lohnformen an, wie zum Beispiel Baulohn oder Tantiemen. Auch eventuell zu beachtende Lohnpfändungen werden dabei berücksichtigt. Selbstverständlich übernehmen wir auch die fristgerechte elektronische Lohnsteueranmeldung und die Meldung der Sozialabgaben. Schnittstellen zu Ihrem Buchhaltungssystem gewährleisten die automatisierte Datenübernahme. Sie erhalten für Ihre Mitarbeiter Lohn- und Gehaltsabrechnungen, auf Wunsch erledigt unsere Kanzlei auch das Verschicken. Mit Hilfe von Überweisungsträgern leisten Sie alle Zahlungen an Mitarbeiter, die Finanzämter sowie Krankenkassen korrekt und pünktlich.
Unsere Leistungen im Überblick
- steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
- Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bestandteile
- Beratung zur Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
- Berechnung laufender Lohnabgaben
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
- Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
- An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
- Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Klärung steuerrechtlicher Zweifelsfragen
Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Weitere Leistungen
Zu unserem Leistungsangebot auf dem Gebiet der Personalabrechnung gehört auch die Erstellung von Belegen für Ihre Mitarbeiter, wie zum Beispiel Gehaltsbescheinigungen für die Vorlage bei verschiedenen Behörden und Ämtern. Genauso bearbeiten wir auf Wunsch für Sie Anfragen von Trägern der Sozialversicherung und stehe diesen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir betreuen Ihr Unternehmen bei Lohnsteueraußenprüfungen und Prüfungen des Arbeitsamtes oder der Zollbehörde. Die Meldung für die Schwerbehindertenabgabe, den Jahresentgeltnachweis für die Berufsgenossenschaft sowie die Meldung der Lohnwerte an die verschiedenen Berufsverbände übernimmt unsere Kanzlei bei Bedarf ebenfalls für Sie. Mit umfangreichen Auswertungen und Analysen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Personalkosten jederzeit voll im Griff zu behalten. Gerne helfen wir Ihnen auch, Optimierungsmöglichkeiten im Bereich von Lohn und Gehalt zu finden, wie zum Beispiel bei der Gestaltung einer steuerlich günstigen Dienstwagenregelung.
Profitieren Sie von vielen Vorteilen
Als Steuerberater verfügen wir über ein profundes Fachwissen über alle relevanten Vorschriften auf dem Gebiet der Lohnabrechnung. Wenn Sie Ihre Personalabrechnung unsere Kanzlei anvertrauen, stellen Sie sicher, dass alle einschlägigen Gesetze und Regelungen eingehalten werden. Als Unternehmer können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich mit den zahlreichen Änderungen auf dem Gebiet der Lohnsteuer und Sozialversicherung zu belasten. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass die Personalabrechnung mit größtmöglicher Diskretion abgewickelt wird.
Wir haben Sie von unseren Leistungen überzeugt? Dann treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei in Erlensee bei Hanau. Wir freuen uns auf Sie!