Jahresabschluss aus Erlensee bei Hanau
Inhalt
Unternehmer sind nach dem Handelsgesetzbuch und dem Steuerrecht dazu verpflichtet, am Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser besteht aus dem Abschluss der Konten, der Gewinn- und Verlust-Rechnung und der Schlussbilanz. Aus der Schlussbilanz des vergangenen Jahres wird zum Bilanzstichtag nach der Inventur und dem Erstellen des Inventars wieder die neue Eröffnungsbilanz für das kommende Geschäftsjahr erstellt. Damit ist eine lückenlose Aufzeichnung und Abrechnung der einzelnen Geschäftsjahre gewährleistet. Einige Unternehmen, wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, sind außerdem dazu verpflichtet, einen Lagebericht mit besonderen Erläuterungen zur Tätigkeit des Unternehmens und einen Anhang mit weiteren Erklärungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu veröffentlichen. Die Erstellung des Jahresabschlusses dient der Rechnungslegung gegenüber dem Finanzamt und den externen Geldgebern. Auf der Grundlage des Jahresabschluss wird die steuerliche Last des Unternehmens für das vergangene Geschäftsjahr errechnet. Die externen Gläubiger oder Investoren können sich ein Bild über die Tätigkeit des Unternehmens verschaffen, beispielsweise in welcher Weise mit dem von ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln gewirtschaftet wird. Aber auch Lieferanten oder andere Personengruppen interessieren sich aus unterschiedlichen Gründen für den Jahresabschluss eines Unternehmens, um vielleicht mit dem Unternehmen in Zukunft in Geschäftsbeziehungen zu treten oder Ähnliches. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zeigt den Erfolg oder Verlust des Unternehmens und bestimmt die Höhe der Steuern.
An unserem Standort in Erlensee bei Hanau übernehmen unsere Experten vor Ort alle im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss anfallenden Beratungen oder Aufgaben. Bei schon bestehenden Mandanten wird der Jahresabschluss automatisch aus der laufenden Buchführung des Jahres erstellt. Aber auch die Übernahme einzelner Teilaufgaben oder Beratungen zum Jahresabschluss werden von uns für Ihr Unternehmen durchgeführt, wie beispielsweise das richtige Ausführen des Jahresabschlusses nach steuerrechtlichen Vorgaben oder die Analyse und Auswertung der sich aus diesem Rechenwerk ergebenden betriebswirtschaftlichen Größen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Erstellung Jahresabschluss gemäß handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
- Unterstützung bei Optimierungsentscheidungen
- Erstellung einfacher Bescheinigungen oder in der Qualität eines Bestätigungsvermerks
- auf Wunsch gerne auch Gespräche mit der Hausbank
Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Kleingewerbebetreibende und Freiberufler stellen keinen Jahresabschluss auf.
Als freiberuflicher Selbstständiger oder Kleingewerbebetreibender entfällt für Sie die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Auch eine Buchführung nach der “Doppelten Buchführung” in Kontenform müssen Sie nicht anlegen. Stattdessen sind Sie verpflichtet, eine Einnahmen-Überschussrechnung für jedes Kalenderjahr Ihrer selbstständigen Tätigkeit dem Finanzamt vorzulegen. Auf deren Grundlage wird die steuerliche Last errechnet. Auch bei der Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung stehen wir Ihnen an unserem Standort in Erlensee zur Verfügung.
Als Steuerberater bieten wir Unternehmern an, den Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch und nach den Vorschriften des Steuerrechts aufzustellen. Wenn Sie ein Unternehmen führen, das der Buchhaltungspflicht unterliegt, ist dieses Rechenwerk zum Bilanzstichtag am Ende eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen.
Die Jahresabschlusserstellung
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls einem Anhang, in dem wichtige Erläuterung zu den einzelnen Posten gegeben werden. Die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses ergeben sich aus den Salden aller Konten, auf denen die Geschäftsvorfälle während des Geschäftsjahres gebucht werden. Die Aufgabe des handelsrechtlichen Jahresabschlusses besteht vor allem in der Information der Geldgeber und Besitzer des Unternehmens über die Vermögens- und Finanzsituation sowie über den erwirtschafteten Erfolg des Unternehmens. Der steuerliche Jahresabschluss stellt die Grundlage der Besteuerung dar. Die Aufstellung erfolgt aus dem Datenbestand der laufenden Buchhaltung. Für viele Mandanten übernehmen wir die Buchführung. Doch auch eine Jahresabschlusserstellung auf der Basis Ihrer Buchhaltung ist ohne weiteres möglich. In diesem Fall sichert eine kurze Überprüfung des Datenbestandes die Validität der Buchhaltung. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die materiellen und formellen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses optimal zu nutzen. Dabei erläutern wir Ihnen komplexe steuerliche Sachverhalte so, dass sie leicht zu verstehen sind.
Weitere Leistungen
Selbstverständlich übernimmt unsere Steuerkanzlei auf Wunsch auch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger. Zu meinem Leistungsangebot gehört auch eine ausführliche Analyse, die Ihnen wertvolle Informationen für die erfolgreiche Steuerung Ihres Unternehmens liefert. Betriebswirtschaftliche Analysen auf der Basis des Jahresabschlusses helfen Ihnen, wichtige Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen. Unsere Steuerbüro stellt für Sie auch Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen für Unternehmen jeder Rechtsform auf. Als Kleingewerbetreibende oder Freiberufler unterliegen Sie nicht der Buchführungspflicht. Aus diesem Grund müssen Sie keinen Jahresabschluss erstellen, stattdessen ist beim Finanzamt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für jedes Kalenderjahr einzureichen. Wir erstellen dieses Rechenwerk zeitnah und unbürokratisch aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Belegen bzw. aus den schon monatlich oder vierteljährlich eingereichten Finanzbuchhaltungsunterlagen.
Wir haben Sie von unseren Leistungen überzeugt? Dann treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch in unserer Kanzlei in Erlensee bei Hanau. Wir freuen uns auf Sie!